Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der Tierpräparation Tegel

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für den zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag über die Herstellung von Tierpräparaten und/oder den Verkauf von Waren gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende individuelle Vereinbarungen gelten nur dann, wenn darüber ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder wir solche Vereinbarungen schriftlich bestätigt haben.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2. Preise; Zahlung

(1) In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. (2) Bei allen Präparations- und sonstigen Werk- oder Dienstleistungen sind wir berechtigt, als Vorkasse einen Betrag in Höhe von 50% des von Ihnen geschuldeten Entgelts vereinbart. (3) Im Übrigen ist nach Fertigstellung von Präparations- und allen sonstigen Werk- und Dienstleistungen sowie bei allen Kaufgeschäften Übergabe Zug-um-Zug gegen vollständige Entgelt- bzw. Kaufpreiszahlung vereinbart. (4) Sofern wir mit unseren Leistungen ausnahmnsweise doch in Vorleistung gehen, sind unsere Entgelte und Preise ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug.

3. Liefer- und Leistungszeit

Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab unserer Präparationswerkstatt, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Ihr Verlangen und Ihre Kosten versenden wir Präparate oder andere Waren an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Präparates oder anderen Ware geht spätestens mit der Abnahme und, sofern eine Abnahme nicht erforderlich ist, mit deren Übergabe auf Sie über. Bei Versendung des Präparates oder der anderen Ware geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. §§ 644, 447 BGB gelten uneingeschränkt. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme ist.

5. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(2) Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den vereinbarten Preis herabzusetzen oder vom Vertrag

zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den vereinbarten Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands schriftlich abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an dem von uns gelieferten Präparat oder der gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist. (5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Bei Verlust oder Zerstörung von erlegten Tieren, Präparaten, Fellen oder Jagdtrophäen jedweder Art ist unsere Haftung zudem auf den Wert der mit Ihnen vereinbarten Auftragssumme beschränkt. (6) Abweichend von den vorstehenden Regelungen in Abs. 5, 6 haften wir nicht für: - die Aufhängung von Präparaten jedweder Art, d.h. sämtliche Vorrichtungen, die dazu vorgesehen sind, Präparate an einer Wand aufhängen zu können; - die Haltbarkeit von Präparaten jedweder Art, Fellen oder Jagdtrophäen jedweder Art in Bezug auf möglichen Befall durch Insekten und sonstige Kleinstlebewesen, wie insbesondere Motten.

(7) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Präparate und die gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber uns, wie im Regelfall, die zu präparierenden Tiere, Trophäen, Felle, etc. zuvor überlassen hat.

7. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Thannhausen.